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   OVG Berlin, 04.06.2004 - 2 B 2.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26137
OVG Berlin, 04.06.2004 - 2 B 2.02 (https://dejure.org/2004,26137)
OVG Berlin, Entscheidung vom 04.06.2004 - 2 B 2.02 (https://dejure.org/2004,26137)
OVG Berlin, Entscheidung vom 04. Juni 2004 - 2 B 2.02 (https://dejure.org/2004,26137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Baumschutz; Ausnahmegenehmigung zur Kappung einer Birke; wesentliche Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung; Verschattung ei-nes Wohnraumfensters; Eindringen von Baumabfällen unter die Ziegelabdeckung; Zumutbarkeit von Wartungs- und Reinigungsarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2941 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 721
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 25.04.2012 - 14 B 10.1750

    Bei der Entscheidung über die ausnahmsweise Zulassung des Fällens schutzwürdiger

    Insofern wird gemäß § 130b Satz 2 VwGO auf die entsprechenden Ausführungen im angefochtenen Urteil verwiesen, die sich der Senat zu eigen macht (siehe auch OVG Berlin vom 4.6.2004 NVwZ 2005, 721).
  • VG Hannover, 10.07.2012 - 7 A 5059/11

    Pflicht des Anliegers zur Duldung von Straßenbäumen

    Unterstellt, dieser Vortrag trifft zu, wäre den Klägern zuzumuten, neben dem Fangkorb im Fallrohr gegebenenfalls die Dachrinnen mit Drahtgeflecht gegen Verstopfung durch Laub zu sichern (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 04.06.2004 - 2 B 2/02 -, , NVwZ 2005, 721).
  • VG Hamburg, 27.02.2012 - 7 K 685/10

    Zur Vereinbarkeit der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in

    Wie die Beklagte bereits im Widerspruchsbescheid zutreffend ausgeführt hat, ist es einem Eigentümer grundsätzlich zuzumuten, Gebäude und sonstigen Anlagen sowie Zuwegungen baulich-konstruktiv so auszugestalten, dass negative Einwirkungen von Bäumen weitestgehend verhindert werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4.6.2004, 2 B 2/02 - NVwZ 2005, 721, juris Rn. 21).
  • VG Ansbach, 24.07.2013 - AN 11 K 12.01015

    Befreiung von Verbot nach BaumSchVO; zumutbare Schutzmaßnahmen nicht getroffen

    Durch einen Baum ausgelöste Beeinträchtigungen können daher nur dann die Tatbestandsvoraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung erfüllen, wenn den Auswirkungen nicht mit erfolgversprechenden Schutzmaßnahmen begegnet werden kann (VG München, U. v. 2.7.2012, M 8 K 11.4105, Juris, Rz. 26; OVG Berlin, U. v. 4.6.2004, 2 B 2/02, Juris, Rz. 21).
  • OVG Sachsen, 24.07.2023 - 4 A 613/21

    Verpflichtungsklage; Klagebefugnis; Prozessstandschaft

    Zutreffend weisen die Kläger zwar darauf hin, dass sie nach der Rechtsprechung selbst einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung stellen können (OVG Berlin, Urt. v. 4. Juni 2004 - 2 B 2.02 -, juris Rn. 16; NdsOVG, Urt. v. 11. April 1996 - 3 L 3798/94 -, juris Rn. 7 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 7. Juni 2017 - 2 A 361/17 -, juris Rn. 13).
  • VG Ansbach, 07.04.2022 - AN 11 K 19.01341

    Genehmigung zum Fällen eines Baumes bei Eichenprozessionsspinner-Befall

    Durch einen Baum ausgelöste Beeinträchtigungen können daher nur dann die Tatbestandsvoraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung erfüllen, wenn den Auswirkungen nicht mit erfolgversprechenden Schutzmaßnahmen begegnet werden kann (vgl. VG München, U. v. 2.7.2012 - M 8 K 11.4105 - juris Rn. 26; OVG Berlin-Bbg, U. v. 4.6.2004 - 2 B 2/02 - juris Rn. 21).
  • VG Arnsberg, 22.02.2006 - 1 K 435/05

    Genehmigung zur Entfernung eines schattenwerfenden Ahornbaumes; Vorliegen einer

    vgl. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 4. Juni 2004 - 2 B 2.02 -, Natur und Recht (NuR) 2005, 259.
  • VG Arnsberg, 22.02.2006 - 1 K 440/05

    Genehmigung zur Entfernung eines schattenwerfenden Ahornbaumes; Vorliegen einer

    vgl. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 4. Juni 2004 - 2 B 2.02 -, Natur und Recht (NuR) 2005, 259.
  • VG Arnsberg, 22.02.2006 - 1 K 441/05

    Anspruch des Eigentümers eines Wohnhauses auf Entfernung einer Linde in Ausnahme

    vgl. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 4. Juni 2004 - 2 B 2.02 -, Natur und Recht (NuR) 2005, 259.
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